Mit welchen Kosten ist zu rechnen für die Beauftragung einer Arbeitsmedizinerin bzw. eines Arbeitsmediziners?
Primär richten sich arbeitsmedizinische Leistungen von externen (oder auch angestellten) Arbeitsmediziner:innen an Unternehmen mit über 50 Mitarbeiter:innen.
Die zu leistenden Jährlichen Mindeststunden für einen Betrieb bzw. eine Arbeitsstätte sind gesetzlich festgelegt (Mindestpräventionszeit).
Die Ärztekammer gibt hierfür jährlich eine öffentlich zugängliche Honorarempfehlung ab: